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Brandschutz- und Sicherheitskonzept für Kliniken

Krankenhäuser und Gesundheitszentren gehören zu den komplexesten und kritischsten Infrastruktur-Einrichtungen. Sie sind Teil der Kritischen Infrastruktur (KRITIS) und müssen rund um die Uhr und unter allen Umständen funktionsfähig bleiben. Brände in Kliniken haben nicht nur erhebliche Sachschäden zur Folge, sondern bedrohen insbesondere pflegebedürftige, immobilisierte Patienten. Wie ein aktueller Fachartikel betont, zählt in einem Brandfall jede Minute, womit eine frühestmögliche Branderkennung und Alarmierung höchste Priorität hat – nicht zuletzt, um die Verfügbarkeit dieser kritischen Infrastruktur zu erhalten. Dabei ist der Brandschutz in Kliniken eine hochkomplexe Aufgabe, da neben vorbeugenden technischen Systemen (Brandmelde- und Löschanlagen) vor allem organisatorische Maßnahmen (Evakuierungspläne, Übungen, Schulungen) sowie aufgabenspezifische Konzepte (z.B. für Operationsbereich oder Intensivstation) ineinandergreifen müssen.

Brandschutz Systeme Maßnahmen und rechtliche Pflichten

Grundlagen

Brandschutz: Im Klinikumfeld umfasst ein integriertes Brandschutzkonzept sowohl bauliche wie technische Maßnahmen als auch organisatorische Regeln. FM-Connect definiert Brandschutz als Kombination aus technischen Systemen (Brandmelde- und Löschanlagen) und organisatorischen Maßnahmen (Evakuierungspläne, Übungen). Ein umfassendes Brandschutzkonzept soll Brände frühzeitig erkennen und bekämpfen sowie schnelle Evakuierung ermöglichen. Moderne Systeme (z.B. Brandmeldezentralen) sind mit intelligenten Sensoren ausgestattet, die Brände automatisch melden und Löschanlagen aktivieren. Evakuierungsplanung: Aufgrund eingeschränkter Selbstrettungskraft von Patienten sind horizontale („Brandabschnitt-für-Brandabschnitt“), halbvertikale Evakuierungskonzepte und geschützte Sammelstätten essenziell. Diese Konzepte müssen barrierefreie Rettungswege, patienten-unterstützte Transportschleusen und Kommunikationsketten (SAA, ENS, BOS-Funk) beinhalten. Regelmäßige Evakuierungsübungen mit speziell geschultem Personal werden gefordert.

Sonderbau Krankenhaus: Gemäß der Musterbauordnung (MBO) und den Landesbauordnungen qualifiziert ein Krankenhaus als Sonderbau. In NRW (BauO NRW 2018 / SBauVO) gelten besonders strenge Anforderungen an Rettungswege, Brandabschnitte, RWA und Feuerwehranfahrten. Historisch existierte gar eine eigene Krankenhausbauordnung (KhBauVO), die viele dieser Vorschriften für Klinikbauten festlegte. Operatoren müssen diese als Mindestanforderungen verstehen und häufig weitergehenden Schutz sicherstellen.

Rechtlicher und normativer Rahmen

Der rechtliche Rahmen für den Klinik-Brandschutz ist in sich verzweigt.

Er reicht von Bundesgesetzen über Bau- und Arbeitsschutzvorschriften bis zu zahlreichen DIN/EN/VDE-Normen:

  • Bauordnungsrecht: Baugesetzbuch (insb. §34 Baugenehmigung), Musterbauordnung (MBO), Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB). Landesrecht NRW: BauO NRW 2018 samt Sonderbauverordnung (SBauVO) für Kliniken, MLAR/M-LüAR-Anforderungen für Leitungs- und Lüftungsanlagen. Spezielle Verwaltungsvorschriften regeln Feuerwehranfahrtsflächen und Rettungswege.

  • Brandschutz-Normen: DIN 14096 (Brandschutzkonzept), DIN 18232 / EN 12101 (Rauch- und Wärmeabzugsanlagen), DIN 4102-X / EN 13501 (Baustoff-Klassen, Brandabschnitte), DIN EN 15004 (Kohlendioxid- / Gaslöschanlagen), DIN 14462 (Löschwasser-Anlagentechnik und Hydranten). Kennzeichnung nach ISO 7010 / DIN ISO 23601. Brandschutztüren und Abschottungen nach DIN 4102-9, DIN 18 399 etc.

  • Brandmelde-/Alarmierungssysteme: DIN 14675 (Planung, Einbau und Betrieb von BMA inklusive Sprachalarmierung), DIN VDE 0833-1/2/4 (Anforderungen an Gefahrenmeldeanlagen und Sprachalarmierungsanlagen), EN 54-xx (Brandmelde-Komponenten), EN 50849 (Sprachalarmanlagen).

  • Sicherheitstechnik: DIN EN 1838 / VDE 0108-100 (Sicherheits- und Notbeleuchtung), ASR A2.3 (Arbeitsstättenbeleuchtung), DIN 14090 (Brandschutzaufzüge), DIN EN 50134 (Notfall-Lichtsignalanlagen), DIN EN 50171/50172 (USV-Systeme für Sicherheitsstromversorgung).

  • Hygiene und Lüftung: DIN 1946-4 (Raumlufttechnik in Krankenhäusern), VDI 6022 (Raumluftqualität), KRINKO/BfArM-Empfehlungen (Infektionsprävention bei Lüftungssystemen).

  • Arbeitsschutz: ArbSchG, ArbStättV mit ASR A2.2/A2.3 (Flucht- und Rettungswege, Verkehrswege), ASR A4.3 (Brandschutz).

  • Weitere Regelungen: Feuerwehrpläne nach DIN 14095, Brandschutzordnungen (A/B/C) nach DIN 14096 Tz. 4, Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601, VDI 2182 (Brandschutz-Fachplaner-Richtlinie), vfdb-Richtlinien (z.B. 12-09/01 „Fluchtweglenkungssysteme“), Energieversorgungsrecht (EnWG, KEV-Regel).

Diese Vorschriften gelten oft nur als Mindestanforderung. Betreiber müssen im Einzelfall entscheiden, ob übergreifende Schutzziele (z.B. Aufrechterhaltungsrisiko im KRITIS) zusätzliche Maßnahmen rechtfertigen. Letztlich ist der Betreiber des Krankenhauses verantwortlich für einen gesetzeskonformen Brandschutz.

Organisatorische Aspekte (Rollen, Prozesse, Dokumentation)

  • Verantwortlichkeiten: Weit verbreitet ist die Bestellung eines haupt- oder nebenamtlichen Brandschutzbeauftragten (BSB), der die Umsetzung des Brandschutzkonzeptes koordiniert. Dieser arbeitet eng mit der Klinik-Leitung, dem Facility Management (insbesondere bFM/CMA/CAFM-Teams) und der Feuerwehr zusammen. Brandschutzhelfer oder Evakuierungshelfer in den einzelnen Bereichen unterstützen im Notfall.

  • Alarm- und Meldekette: Es muss klar definiert sein, wer im Brandfall wen alarmiert (ersteinschrauber, interne Gefahrenmelder, SAA-Ansteuerung, direkte Feuerwehr-Alarmierung). Sprachalarmierungsanlagen (nach DIN VDE 0833-4/EN 50849) dienen zur Durchsage von Evakuierungsanweisungen in öffentlich zugänglichen Bereichen.

  • Unterweisungen und Übungen: Alle Mitarbeitenden erhalten regelmäßige Brandschutzunterweisungen (gesetzlich z.B. nach ArbSchG und BüroStättV), wobei Themen wie Verhalten im Brandfall, Bedienung von Feuerlöschern, Notbeleuchtung und Fluchtwege im Fokus stehen. Es empfiehlt sich, halbjährliche oder jährliche Evakuierungsübungen (inklusive barrierefreier Rettung von Patienten) durchzuführen. FM-Connect nennt dabei Evakuierungs- und Brandschutzübungen als festen Punkt im Sicherheitsmanagement. Die Dokumentation von Unterweisungen wie auch von durchgeführten Übungen ist zwingend (z.B. Brandschutzordnung Teil A/B/C).

  • Instandhaltung und Prüffristen: Brandschutzanlagen (BMA, SAA, RWA, Sprinkler, Löscheinrichtungen, Feuerschutztüren, Abschottungen, Hydranten, Notbeleuchtung, Feuerlöschersysteme etc.) unterliegen regelmäßigen Wartungen und Prüfungen. Die Prüffristen richten sich nach der Betriebssicherheitsverordnung und den Herstellerangaben (häufig jährlich bzw. halbjährlich). Moderne FM-Systeme (CAFM/CMMS) sollten alle Prüftermine, Prüfergebnisse und Mängel digital dokumentieren (Stichwort „digitale Prüfbücher“).

  • Dokumentation: Wichtige Unterlagen sind das Brandschutzkonzept/Dokumentation nach DIN 14096, Feuerwehrpläne (DIN 14095), Flucht- und Rettungspläne (DIN ISO 23601, ANSI/ NFPA für internationale Standorte), eine aktuelle Objektübersicht mit Brandabschnitten, die Brandschutzordnung Teil A/B/C sowie technische Unterlagen (BMA-Schaltpläne, Gebäudepläne mit FS-Zonen etc.).

Für den aktiven Brandschutz sind in Kliniken sämtliche festgelegten Anlagen vorhanden und operational:

  • Brandmeldeanlage (BMA): Nach DIN 14675 ausgelegt; oft als weitmaschiges Zonentopologie-/ Adresssystem mit automatischer Auslösung und 24/7-Überwachung. Kritisch sind spezialisierte Melder für Operationssäle, Pharmabereiche oder Küchen (z.B. aEZ-Melder, Wärmemelder). Ausfälle oder Wartungen der BMA sind alarmgesichert oder fliegend zu überbrücken.

  • Sprachalarm-/Durchsageanlagen (SAA/ELA): DIN VDE 0833-4/EN 50849-Anlagen zur gezielten Evakuierung. In multifunktionalen Bereichen (u.a. Wartezonen, Hörsäle) wird oft eine Zwei-Sinne-Beschallung (Sprache + Blitzleuchten) installiert, um taube oder sehbehinderte Personen zu erreichen.

  • Brandfallsteuerung: Moderne Kliniken haben eine Brandfallsteuermatrix, die BMA-, SAA-, Lüftungs- (RWA/Druckentlastung) und GLT-Anschaltungen verknüpft. Beispiel: BMA-Alarm in einem Brandabschnitt kann automatisch Türen freischalten, RWA-Klappen (EN 12101) öffnen und Sicherheitsstromkreise aktivieren. Prüfschritte für Inbetriebnahme zeigen FM-Connect anhand von Funktionslisten (“Quell-to-Ziel”-Tests) auf. Bei jedem Umbau ist die Matrix zu aktualisieren und zu dokumentieren.

  • Brandbekämpfungseinrichtungen: Universitätskliniken haben umfangreiche hauseigene Löschanlagen – von dezentralen Wandhydranten (DIN 14462), Feuerlöschern bis zu Sprinkleranlagen (EN 12845). Spezialbereiche (Labor, Pantry, GSVA) können Gaslösch-, Schaum- oder Fettbrand-Löschanlagen haben (DIN EN 15004 für gaslöschende Medien). Küchen und Öfen sind oft mit Löschdecken/Klappen abgesichert (z.B. Küchenlöschanlagen nach VdS).

  • Rauch- und Wärmeabzug (RWA): Schrauben- oder fenstergeführte RWA-Anlagen (DIN 18232/EN 12101) schaffen im Brandabschnitt raucharme Zonen. Zusätzlich kommen zentral gesteuerte RWA-Systeme (Dachlüftungen, Überdrucksysteme) zum Einsatz, besonders in stark frequentierten Fluren. Die M-LüAR fordert hier Mindestleistungen; kontinuierliche Inbetriebnahme-Tests nach Montage sind Pflicht.

  • Feuerschutzabschlüsse: Türen in Fluren und Rückzugsbereichen sind meist ei30- oder ei90-zertifiziert (DIN 4102, EN 1634) und schließen automatisch. Ihre Funktionstüchtigkeit wird halbjährlich geprüft. Kabelabschottungen (E30-E90) an Durchführungen müssen intakt bleiben und werden mit digital geführten Prüfbüchern dokumentiert.

  • Feuerwehrpläne & Lagekarten: Nach DIN 14095 erstellt, enthalten sie detaillierte Gebäudelagen, Brandabschnitte, Hydrantenstandorte und Alarmeinzelanlagen-Pläne. In großen Klinikkomplexen sind zudem übersichtliche Fluchtwegspläne (IEC/ISO 23601) in Aufenthaltsräumen auszuhängen. Alarmpläne für Feuerwehr (inkl. Zugangskarten, Anfahrtswege) werden mit örtlichen Feuerwehrstellen abgestimmt.

Wir listen als Schlüsselelemente zusätzliche Trainings und Wartungsarbeiten auf: etwa jährliche Begehungen gemeinsam mit Feuerwehr/BOS, spezifische Schulungen in Bereichen wie Röntgen/MRT (wegen Quench-Risiken) oder Laborbrandbekämpfung. Die Ablaufverantwortung für Reparaturen, Ersatzbeschaffungen oder Prüfzyklen wird im CAFM/CMMS hinterlegt (inklusive Eskalationsketten, z.B. Meldung von kritischen Defekten an Klinikleitung).

Moderne Kliniken nutzen digitale Systeme, um Betreiberpflichten auditfest zu erfüllen:

  • Anlagenkataster: Vollständig digitalisiertes Asset-Register aller sicherheitsrelevanten Anlagen (BMA-Zone, Löschkreise, Fluchtwege, Hydranten, Gasversorgungsleitungen) in CAFM-Systemen. Attribute wie Prüftermin, Standortplan und Schließblöcke (Feuerschutzabschlüsse) sind hinterlegt.

  • Instandhaltungsmanagement: Fristenorientierte Workflows (z.B. jährliche Prüfung BMA, halbjährliche RWA-Test, Sprinkler-Abnahme) werden automatisiert. Prüfberichte und Mängel (Brandmelder-Defekt, verriegelte Fluchttür) werden digital dokumentiert; Eskalationsketten (Facility Team → QM-Leitung) sind definiert.

  • BIM2FM-Schnittstellen: Bei Neubauten werden Gebäudedaten (Raummerkmale, Wand-Dämmerinfo, Schächte) nach IFC-Standards in CAFM übernommen. Strukturierte Attributsets stellen sicher, dass FM-relevante Daten (Brandabschnittnummern, Verantwortlichkeiten pro Raum) schon aus dem Planungsmodell bestehen. Geländepläne und Feuerwehrlaufkarten lassen sich so direkt erstellen.

  • Dashboards & KPIs: Kennzahlen wie Fristtreue (geplante vs. realisierte Prüfungen), Prozentanteil geprüfter Anlagen, BMA-Fehlalarmrate pro 100 Betten, Evakuierungszeiten (Soll/IST) und N+1-Verfügbarkeitsgrade können in Dashboards dargestellt werden. Ein Gap-Assessment-Tool vergleicht fortlaufend IST-Zustand mit normativen SOLL-Anforderungen (Ampelbewertung). Maßnahmen und Verantwortlichkeiten werden darin zugeordnet.

Evakuierungsstrategien in Kliniken

Die Evakuierungsplanung ist in Kliniken besonders herausfordernd: Nichtgehfähige Patienten müssen oft liegend verlegt oder auf Rollstühlen in geschützte Zonen (z.B. Brandabschnitt nebenan) gebracht werden. Daher werden meist horizontale Evakuierungen („Etage für Etage“) bevorzugt. Geschützte Sammelbereiche (Brandabschnitts-) dienen als temporäre Aufenthaltsorte, bis evtl. eine Weiterverlegung erfolgt. Evakuierungswege sind barrierefrei zu halten und mit Leit- und Kennzeichnungssystemen (DIN ISO 23601, ISO 16069) ausgestattet. Die Kommunikationskette umfasst interne Alarme (z.B. SAA-Ansagen) sowie Absetzen von Notrufen an Rettungsdienste/Feuerwehr. Klinikspezifische Helfer (z.B. geschulte Rettungsmatratzen-Teams) kommen zum Einsatz. Die Planung erfolgt in Abstimmung mit der Feuerwehr und muss auch Versorgungsunterbrechungen (z.B. Druckluftlosschaltung, FE-Energietrennung) berücksichtigen.

Brandabschnitte, Abschottung und Sonderbereiche

Parallel zum Brandschutz sind bauliche Maßnahmen entscheidend: Kliniken sind stark segmentiert in Brandabschnitte, getrennt durch feuerbeständige Wände und Türen (mindestens E30, für OP-Standorte E90). Installationsführungen (NL-, MU-, WM-Leitungen) müssen MLAR-gerecht durch Abschottungen (Bauaufsichtsvorschrift) gesichert sein. RWA-/Rettungswegstüren unterliegen Schließfolgenregelungen (z.B. „zu jeder Zeit zu öffnen“). Besondere Bereiche (OP, Anästhesie, IT/Räume) haben zusätzliche Anforderungen: etwa USV und 2N in EDV-Zentralschrank, Gaslöschanlagen in Serverräumen (EN 15004), ferromagnetisch sichere Kabel in MRT-Bereichen (am besten keine Kabelmatten über 10 G). Küchen und Wäschereien erfordern Fettfilter-Löscheinrichtungen (z.B. Sprinklerdecke) sowie Löschmittel-Anschlüsse. Apotheke/ZSVA/Labor zählen zu Gefahrstoffbereichen nach TRGS und BGR. Für alle diese Bereiche müssen Einsatzpläne und Risikoanalysen (Brandschutzgutachten) erstellt sein.