Ähnlich wie bei vielen anderen Immobilien ist der Standort eines Krankenhauses ein zentrales Kriterium, weshalb eine umfassende Standortanalyse während der Planungsphase durchgeführt werden muss, wobei auch zahlreiche rechtliche Vorschriften zu beachten sind. Die Zugänglichkeit des Krankenhauses ist dabei von großer Bedeutung, um eine einfache Erreichbarkeit für die Patienten sicherzustellen. Die Dauer des Transports zur Einrichtung ist weniger relevant als die eigenständige Erreichbarkeit der Einrichtung über den öffentlichen Nahverkehr. Gemäß Abschnitt 2.1 der Krankenhausrichtlinien (KHR) müssen "Krankenhäuser über den lokalen öffentlichen Nahverkehr erreichbar sein". Darüber hinaus müssen Krankenhäuser nahtlos in die umliegende Siedlungsstruktur integriert werden und sollten nur in Gebieten errichtet werden, in denen keine nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Dies schließt Standorte wie Küstengebiete in überflutungsgefährdeten Zonen, gefährliche Hanglagen oder räumliche Nähe zu Industriezonen aus. Zudem muss ausreichend Platz auf dem Grundstück vorhanden sein, um mögliche Erweiterungen zu ermöglichen.
Ehemals priorisierte Kriterien wie die Lage abseits von Städten sind für allgemeine Krankenhäuser heute weniger vorteilhaft; solche Vorlieben eignen sich eher für spezialisierte Einrichtungen wie Rehabilitationskliniken.