Das Facility Management (FM) in Kliniken trägt erheblich zur Sicherstellung des reibungslosen Betriebs bei, insbesondere in den Bereichen Hygiene, Sicherheit und technisches Management. Die Komplexität und Sensibilität des Klinikbetriebs machen eine Mitbestimmung des Betriebsrats gemäß Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) unverzichtbar. Die Mitbestimmung gewährleistet, dass Maßnahmen im FM sozialverträglich, rechtlich einwandfrei und im Interesse der Beschäftigten umgesetzt werden. Klare Betriebsvereinbarungen, enge Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber sowie transparente Kommunikation fördern ein mitarbeiterfreundliches und effizientes Klinik Facility Management.
Bedeutung der Mitbestimmung im Klinik Facility Management
Hygiene: Strikte Vorschriften und Standards, um Infektionsrisiken für Patienten und Personal zu minimieren.
Sicherheit: Technische Anlagen wie Medizingase, Brandschutz und Notstromversorgung sind lebenswichtig.
Arbeitsorganisation: FM-Maßnahmen beeinflussen direkt die Arbeitsbedingungen und Belastungen der Mitarbeitenden.
Rechtliche Grundlagen
§ 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG: Mitbestimmung bei Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG: Mitbestimmung bei der Einführung technischer Einrichtungen, die zur Überwachung geeignet sind.
§ 111 BetrVG: Mitbestimmung bei Betriebsänderungen, wie der Einführung neuer FM-Prozesse oder Outsourcing.
ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz): Verpflichtung des Arbeitgebers, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu schützen.
Technische Anlagen und Medizingase
Relevanz: Systeme wie Medizingase, Lüftung, Klimatisierung und Brandschutz beeinflussen Arbeits- und Sicherheitsstandards.
Mitbestimmung: Der Betriebsrat hat gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG ein Mitspracherecht bei Maßnahmen zum Arbeitsschutz.
Beispiel: Der Betriebsrat fordert regelmäßige Prüfungen und klare Notfallpläne für Medizingasanlagen.
Reinigung und Hygiene
Relevanz: Hygieneprozesse beeinflussen die Sicherheit der Patienten und Arbeitsbedingungen der Reinigungskräfte.
Mitbestimmung: Der Betriebsrat kann gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG an der Gestaltung der Arbeitsorganisation mitwirken.
Beispiel: Der Betriebsrat setzt Schulungen für Reinigungskräfte zu speziellen Hygienestandards durch.
Arbeitszeit und Belastung
Relevanz: Arbeitszeiten und Schichtpläne in FM-Bereichen wie Reinigung, Technik und Verpflegung haben direkte Auswirkungen auf die Gesundheit der Mitarbeitenden.
Mitbestimmung: Der Betriebsrat hat gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG Mitspracherechte bei der Arbeitszeitgestaltung.
Beispiel: Der Betriebsrat fordert Pausenregelungen für Techniker und Reinigungskräfte, um Überlastung zu vermeiden.
Outsourcing von FM-Leistungen
Relevanz: Das Auslagern von Dienstleistungen wie Reinigung oder technischer Wartung kann Arbeitsbedingungen verschlechtern.
Mitbestimmung: Der Betriebsrat hat gemäß § 111 BetrVG Mitspracherechte bei Betriebsänderungen.
Beispiel: Der Betriebsrat setzt durch, dass externe Dienstleister die gleichen Standards wie interne Mitarbeitende einhalten.
Einführung digitaler Systeme
Relevanz: Digitale Tools wie CAFM-Systeme oder Monitoring-Tools können Arbeitsprozesse und Datenschutz beeinflussen.
Mitbestimmung: Der Betriebsrat hat gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ein Mitspracherecht bei der Einführung solcher Systeme.
Beispiel: Der Betriebsrat stellt sicher, dass ein Monitoring-System nur zur Optimierung der Prozesse und nicht zur Überwachung der Leistung genutzt wird.
Nachhaltigkeit und Energie
Relevanz: Energieeffiziente Anlagen und nachhaltige FM-Maßnahmen können langfristig Kosten und Umweltauswirkungen reduzieren.
Mitbestimmung: Der Betriebsrat kann gemäß § 80 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG auf Maßnahmen zur Förderung des Umweltschutzes hinwirken.
Beispiel: Der Betriebsrat fordert, dass bei Modernisierungen energieeffiziente Systeme eingesetzt werden.
Inhalte einer Betriebsvereinbarung
Hygienestandards: Regelungen zu Reinigungsprozessen, Schutzkleidung und Schulungen.
Technische Sicherheit: Vorgaben zu Wartung und Betrieb von Anlagen wie Medizingasen oder Brandschutzsystemen.
Arbeitszeitregelungen: Festlegung von Schichtplänen, Pausen und Überstundenvergütung.
Digitalisierung: Datenschutzrichtlinien und Regelungen zur Nutzung digitaler Systeme.
Nachhaltigkeit: Verpflichtung zu ressourcenschonenden und umweltfreundlichen Maßnahmen.
Vorteile einer Betriebsvereinbarung
Rechtskonformität: Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.
Transparenz: Klare Regelungen schaffen Vertrauen und fördern Akzeptanz.
Sicherheit: Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
Effizienz: Optimierung von Prozessen und Ressourcen im FM.
Hygienestandards
Herausforderung: Unterschiedliche Standards bei internen und externen Reinigungskräften.
Lösung: Der Betriebsrat sorgt für einheitliche Schulungen und Standards.