Betreiberverantwortung ist keine ausschließliche Aufgabe der Technik
Sie umfasst Leitungs-, Organisations-, Auswahl-, Kontroll- und Dokumentationspflichten. Die Regelungen reichen von Infektionsschutz und Medizinproduktebetrieb über Trinkwasser, biologische Arbeitsstoffe und Arbeitsstätten bis zu landesrechtlichen Bau-, Prüf- und Brandschutzanforderungen.
Die Klinik erfüllt ihre Betreiberpflichten vollständig, nachvollziehbar und mit eindeutig zugeordneten Verantwortlichkeiten.
Teilziele
Ein aktuelles Rechts-, Pflichten-, Genehmigungs- und Prüfkataster ist vorhanden. Pflichten sind Anlagen, Räumen, Prozessen und Rollen zugeordnet. Prüfungen und Kontrollen erfolgen fristgerecht. Brandschutz, elektrische Sicherheit, Arbeitsschutz, Gefahrstoffe, biologische Arbeitsstoffe, Strahlenschutz, Zutritt und Verkehrssicherheit werden integriert gesteuert. Delegationen, Qualifikationen und Fremdfirmenbeauftragungen sind wirksam. Abweichungen werden risikobasiert eskaliert.
Bezug zum Patientendurchlauf
Nicht erfüllte Prüf- oder Sicherheitsanforderungen können zu Raum- und Anlagensperrungen führen. Ein wirksames Compliance-System schützt daher nicht nur vor Haftungsrisiken, sondern erhält die Versorgungskapazität. Wartungs- und Prüfmaßnahmen sind so zu planen, dass betroffene klinische Bereiche frühzeitig informiert werden und sichere Ersatzkapazitäten bestehen.