Betriebsfähigkeit von Krankenhausstandorten sicherstellen
Patientenversorgung als Maßstab der Betriebsfähigkeit
Die Betriebsfähigkeit eines Krankenhauses ist erreicht, wenn die vorgesehene medizinische, pflegerische und diagnostische Versorgung durch Gebäude, technische Infrastruktur, Hygiene, Logistik und unterstützende Dienstleistungen sicher und verlässlich ermöglicht wird. Maßstab ist deshalb nicht der allgemeine Gebäudestatus, sondern die tatsächliche Versorgungsfähigkeit der klinischen Bereiche. Operationsbereiche, Intensivstationen, Notaufnahme, Labor, Apotheke, Aufbereitung von Medizinprodukten, Diagnostik und Pflege benötigen unterschiedliche technische und organisatorische Mindestbedingungen. Für den Betreiber sind drei Zustände sinnvoll: betriebsfähig, eingeschränkt betriebsfähig und nicht betriebsfähig. Eine Einschränkung kann beispielsweise vorliegen, wenn einzelne Räume gesperrt sind, ausreichende Ersatzkapazitäten jedoch kontrolliert verfügbar bleiben. Nicht betriebsfähig ist ein Bereich, wenn notwendige Schutz-, Hygiene-, Medien- oder Sicherheitsfunktionen fehlen und kein gleichwertiger Ersatz vorhanden ist. Ausgangspunkt sind deshalb Versorgungsauftrag, Nutzung, klinische Kritikalität, Betriebszeiten, zulässige Unterbrechungsdauer und erforderliche Ersatzkapazitäten. Ergebnis ist ein nachvollziehbarer Betriebsstatus je klinischem Funktionsbereich statt einer pauschalen Aussage für das gesamte Gebäude.
