Die Medizinprodukte-Betreiberverordnung regelt seit 2025 das Betreiben und Benutzen von Medizinprodukten und stellt Anforderungen an sichere Anwendung, Instandhaltung, Kontrollen und Aufbereitung. Für Klinik-FM und Medizintechnik ist eine klare Abgrenzung der Verantwortlichkeiten erforderlich, besonders bei fest installierten Systemen, Versorgungsanlagen, IT-Schnittstellen und baulich integrierter Technik.
Für raumlufttechnische Anlagen in Gebäuden des Gesundheitswesens stellt die DIN 1946-4 Anforderungen an Planung, Bau, Qualifizierung, Abnahme, Betrieb und Wartung. Die technische und hygienische Betriebsführung ist deshalb gemeinsam mit Krankenhaushygiene, Nutzern und Arbeitsschutz festzulegen.
Medizintechnik und Infrastruktur sicher integrieren
Kritische Gebäude-, Versorgungs- und medizintechnische Funktionen stehen in der erforderlichen Qualität und Verfügbarkeit bereit.
Teilziele
Anlagen werden nach Versorgungs- und Patientenkritikalität klassifiziert. Strom, Sicherheitsstrom, Wasser, Wärme, Kälte, Raumluft, medizinische Gase, Vakuum, Druckluft, Kommunikation und Aufzüge werden risikogerecht betrieben. Präventive, zustandsorientierte und prädiktive Instandhaltung werden anlagenspezifisch kombiniert. Einzel-Ausfallstellen werden erkannt. Ersatzteile, Schaltunterlagen, Kompetenzen und Wiederanlaufverfahren sind verfügbar. Gebäude- und Medizintechnik werden an ihren Schnittstellen gemeinsam gesteuert.
Bezug zum Patientendurchlauf
Technische Verfügbarkeit ist nicht abstrakt zu messen, sondern nach der Wirkung auf Versorgungsschritte. Der Ausfall einer Büroklimaanlage und der Ausfall der OP-Raumluft dürfen nicht gleich gewichtet werden. Maßgeblich sind ausgefallene Behandlungsplätze, verschobene Untersuchungen, nicht belegbare Betten und die Zeit bis zur sicheren Wiederherstellung.